- egal ob zur Kurzzeitpflege oder Vollstationären Aufnahme.
Einige Dinge sollten nach Möglichkeit bereits vor der Heimaufnahme erledigt sein:
·
Antrag
auf Kurzzeitpflege -
der Antrag ist bei der zuständigen Krankenkasse, vor Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen.
(Vorraussetzung für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist eine Pflegestufe)
·
Finanzierung
- der Eigenanteil ist durch die
Einführung der Pflegeversicherung für den betroffenen erfreulich gesunken.
Sollte das Einkommen jedoch nicht ausreichen
und sollten Sie über kein Vermögen verfügen, muss vor dem Einzug ein
Sozialhilfeantrag beim Sozialamt gestellt werden.
Schon vor dem Einzug werden folgende Unterlagen von Ihnen/Ihrem Angehörigen benötigt:
·
Die
Ärztliche Bescheinigung zum § 36 IfSG (Infektionsschutzgesetz) – erstellt Ihnen
Ihr zuständiger Hausarzt.
Am Tag des Einzugs werden folgende Unterlagen benötigt:
·
Personalausweis
(falls nicht vorhanden die Geburtsurkunde)
·
Versicherungskarte
·
Heimnotwendigkeitsbescheinigung
der Pflegekasse
Eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung benötigen Sie, um die Leistungen aus der Pflegeversicherung für den Heimaufenthalt in voller Höhe zu erhalten.
Die Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von der Pflegekasse, wenn:
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine, mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) in seinem Gutachten ermittelt hat und die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht durchgeführt werden kann.
Die Gründe können sein:
Keine Pflegeperson, die Pflegeperson ist mit der Pflege überfordert, die Räumlichkeiten lassen keine Pflege zu, der Pflegebedürftige verwahrlost, etc.
Eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung benötigen Sie, um die Leistungen aus der Pflegeversicherung für den Heimaufenthalt in voller Höhe zu erhalten.
Die Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von der Pflegekasse, wenn:
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine, mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) in seinem Gutachten ermittelt hat und die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht durchgeführt werden kann.
Die Gründe können sein:
Keine Pflegeperson, die Pflegeperson ist mit der Pflege überfordert, die Räumlichkeiten lassen keine Pflege zu, der Pflegebedürftige verwahrlost, etc.
·
Rentenbescheid
·
Bescheinigungen
über die Befreiung von GEZ-Gebühren (falls vorhanden)
·
Befreiungsausweis
für die Krankenkassenzuzahlungspflicht (falls vorhanden)
·
Schwerbehindertenausweis
·
Patiententestament/Vorsorgeverfügungen
etc. in Kopie
·
Vollmachten
in Kopie
·
Betreuungsverfügungen
in Kopie
·
ggf.
Bestätigung des Sozialamtes, dass Antrag auf Sozialhilfe gestellt wurde
Am
Tag des Einzuges ist es für das Pflegepersonal wichtig wenn Sie oder aber auch einer Ihrer
Angehörigen Zeit für ein Gespräch hätten, um allgemeine Frage schon im Vorfelde
zuklären, z.B. wie funktioniert die Klingel, wann gibt es Essen, gibt es Besonderhieten die zu beachten sind, usw.
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