Was sollte vor Heimaufnahme geklärt sein

  - egal ob zur Kurzzeitpflege oder Vollstationären Aufnahme.



Einige Dinge sollten nach Möglichkeit bereits vor der Heimaufnahme erledigt sein:

·       Antrag auf Kurzzeitpflege -  der Antrag ist bei der zuständigen Krankenkasse, vor Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen.
    (Vorraussetzung für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist eine Pflegestufe)

·       Finanzierung -  der Eigenanteil ist durch die Einführung der Pflegeversicherung für den betroffenen erfreulich gesunken.
Sollte das Einkommen jedoch nicht ausreichen und sollten Sie über kein Vermögen verfügen, muss vor dem Einzug ein Sozialhilfeantrag beim Sozialamt gestellt werden.

Schon vor dem Einzug werden folgende Unterlagen von Ihnen/Ihrem Angehörigen benötigt:

·       Die Ärztliche Bescheinigung zum § 36 IfSG (Infektionsschutzgesetz) – erstellt Ihnen Ihr zuständiger Hausarzt.

Am Tag des Einzugs werden folgende Unterlagen benötigt:

·       Personalausweis (falls nicht vorhanden die Geburtsurkunde)
·       Versicherungskarte
·       Heimnotwendigkeitsbescheinigung der Pflegekasse
      Eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung benötigen Sie, um die Leistungen aus der Pflegeversicherung für den Heimaufenthalt in voller Höhe zu erhalten. 
      Die Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von der Pflegekasse, wenn:
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine, mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) in seinem Gutachten ermittelt hat und die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht durchgeführt werden kann.

      Die Gründe können sein:
Keine Pflegeperson, die Pflegeperson ist mit der Pflege überfordert, die Räumlichkeiten lassen keine Pflege zu, der Pflegebedürftige verwahrlost, etc.
·       Rentenbescheid
·       Bescheinigungen über die Befreiung von GEZ-Gebühren (falls vorhanden)
·       Befreiungsausweis für die Krankenkassenzuzahlungspflicht (falls vorhanden)
·       Schwerbehindertenausweis
·       Patiententestament/Vorsorgeverfügungen etc. in Kopie
·       Vollmachten in Kopie
·       Betreuungsverfügungen in Kopie
·       ggf. Bestätigung des Sozialamtes, dass Antrag auf Sozialhilfe gestellt wurde

Am Tag des Einzuges ist es für das Pflegepersonal wichtig wenn Sie oder aber auch einer Ihrer Angehörigen Zeit für ein Gespräch hätten, um allgemeine Frage schon im Vorfelde zuklären, z.B. wie funktioniert die Klingel, wann gibt es Essen, gibt es Besonderhieten die zu beachten sind, usw.





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